Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Miet- und WEG-Verwaltung?
Die Mietverwaltung bezieht sich in der Regel auf die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses oder eines Gewerbeobjekts, das im Eigentum einer einzelnen Person steht. Dabei kümmert sich die Verwaltung um die Vermietung, Betreuung und Instandhaltung der Immobilie im Auftrag des Eigentümers.
Die WEG-Verwaltung hingegen betrifft die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses, bei dem die einzelnen Wohnungen eigenständige Eigentumseinheiten im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sind. Hier sind meist mehrere Eigentümer beteiligt, die jeweils Anteile am gemeinschaftlichen Eigentum sowie Sondereigentum besitzen. Die WEG-Verwaltung ist verantwortlich für die Organisation und Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Umsetzung der gemeinschaftlichen Beschlüsse.
Was bedeutet Sondereigentumsverwaltung?
Die WEG-Verwaltung bezieht sich grundsätzlich nur auf das Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses. Wenn Sie jedoch Ihre Eigentumswohnung vermieten, handelt es sich um vermietetes Sondereigentum. Die Verwaltung dieses Sondereigentums, also Ihrer einzelnen Eigentumswohnung, nennt man Sondereigentumsverwaltung. Dabei ist die Verwaltung unabhängig vom Gemeinschaftseigentum.
Grundsätzlich können Sie Ihr vermietetes Sondereigentum auch selbst verwalten. Wenn Sie jedoch möchten, dass die Verwaltung professionell übernommen wird, stehen wir Ihnen gerne dabei zur Seite!
Welche Leistungen enthält das Grundhonorar und welche Leistungen werden zusätzlich berechnet?
Das Grundhonorar deckt die üblichen und regelmäßigen Leistungen einer WEG-Verwaltung ab. Dazu gehören beispielsweise die Organisation der ordentlichen Eigentümerversammlung, die Erstellung der Jahresabrechnung, die Aufstellung des Wirtschaftsplans, die Abwicklung von Versicherungsschäden sowie die Organisation kleinerer Handwerkermaßnahmen.
Sollte jedoch ein erhöhter Betreuungsbedarf bestehen, zum Beispiel bei mehreren WEG-Versammlungen im Jahr, umfangreichen baulichen Veränderungen, Modernisierungen oder Gerichtsverfahren, werden diese besonderen Leistungen gesondert abgerechnet. Diese zusätzlichen Leistungen sind im Verwaltervertrag transparent aufgeführt, sodass Sie genau wissen, welche Leistungen extra berechnet werden.
Welches Grundhonorar nimmt ImmoVerwaltung Maikel Weißgerber pro Wohneinheit?
Die aktuellen Honorarsätze können Sie unserer Preisübersicht entnehmen.
Wo befinden sich die Geschäftsräume von ImmoVerwaltung Maikel Weißgerber?
Durch die Digitalisierung unserer Verwaltungsprozesse verzichten wir auf eine dauerhafte Büropräsenz. An unserer Geschäftsadresse arbeiten wir mit einem Besprechungsraumdienstleister zusammen, so dass wir bei Bedarf dort Kundentermine wahrnehmen oder auch WEG-Versammlungen durchführen können. Wir arbeiten jedoch in der Regel aus dem Home-Office heraus und nehmen Termine vor Ort wahr. Persönliche Treffen und WEG-Versammlungen führen wir daher meist direkt bei den Eigentümergemeinschaften oder in einer geeigneten Örtlichkeit in der Nähe durch.
Unser Geschäftsgebiet umfasst die Stadt Düsseldorf und Umgebung, u. a. Wuppertal, Solingen, Essen, Duisburg, Ratingen, Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath, Erkrath, Mettmann, Haan und Hilden.
Unsere telefonischen und schriftlichen Erreichbarkeiten finden Sie hier.
Wann und wie kann ich ImmoVerwaltung Maikel Weißgerber im Notfall erreichen?
Im Notfall (z. B. Brand/Feuer, Gasgeruch, Überschwemmung, massiver Rohrbruch etc.) rufen Sie bitte immer die Feuerwehr unter der 112!
Bei einem "Hausverwalter-Notfall" sind wir auch außerhalb unserer Geschäftszeiten unter der bekannten Rufnummer 0152 - 253 086 91 erreichbar.
Für Handwerker-Notfälle haben wir objektbezogene Übersichtslisten mit entsprechenden Notfallnummern. Diese können Sie direkt kontaktieren, sofern wir mal nicht direkt ans Telefon gehen. Bitte informieren Sie uns trotzdem über jeden Notfall in und an Ihrem Objekt.