Was ist der Unterschied zwischen Miet- und WEG-Verwaltung?
Die Mietverwaltung bezieht sich in der Regel auf die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses oder eines Gewerbeobjekts, das im Eigentum einer einzelnen Person steht. Dabei kümmert sich die Verwaltung um die Vermietung, Betreuung und Instandhaltung der Immobilie im Auftrag des Eigentümers.
Die WEG-Verwaltung hingegen betrifft die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses, bei dem die einzelnen Wohnungen eigenständige Eigentumseinheiten im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sind. Hier sind meist mehrere Eigentümer beteiligt, die jeweils Anteile am gemeinschaftlichen Eigentum sowie Sondereigentum besitzen. Die WEG-Verwaltung ist verantwortlich für die Organisation und Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Umsetzung der gemeinschaftlichen Beschlüsse.
Was bedeutet Sondereigentumsverwaltung?
Die WEG-Verwaltung bezieht sich grundsätzlich nur auf das Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses. Wenn Sie jedoch Ihre Eigentumswohnung vermieten, handelt es sich um vermietetes Sondereigentum. Die Verwaltung dieses Sondereigentums, also Ihrer einzelnen Eigentumswohnung, nennt man Sondereigentumsverwaltung. Dabei ist die Verwaltung unabhängig vom Gemeinschaftseigentum.
Grundsätzlich können Sie Ihr vermietetes Sondereigentum auch selbst verwalten. Wenn Sie jedoch möchten, dass die Verwaltung professionell übernommen wird, stehen wir Ihnen gerne dabei zur Seite!
Welche Leistungen enthält das Grundhonorar und welche Leistungen werden zusätzlich berechnet?
Das Grundhonorar deckt die üblichen und regelmäßigen Leistungen einer WEG-Verwaltung ab. Dazu gehören beispielsweise die Organisation der ordentlichen Eigentümerversammlung, die Erstellung der Jahresabrechnung, die Aufstellung des Wirtschaftsplans, die Abwicklung von Versicherungsschäden sowie die Organisation kleinerer Handwerkermaßnahmen.
Sollte jedoch ein erhöhter Betreuungsbedarf bestehen, zum Beispiel bei mehreren WEG-Versammlungen im Jahr, umfangreichen baulichen Veränderungen, Modernisierungen oder Gerichtsverfahren, werden diese besonderen Leistungen gesondert abgerechnet. Diese zusätzlichen Leistungen sind im Verwaltervertrag transparent aufgeführt, sodass Sie genau wissen, welche Leistungen extra berechnet werden.
Welches Grundhonorar nimmt ImmoVerwaltung Maikel Weißgerber pro Wohneinheit?
Die aktuellen Honorarsätze können Sie unserer Preisübersicht entnehmen.
Wo befinden sich die Geschäftsräume von ImmoVerwaltung Maikel Weißgerber?
Durch die Digitalisierung unserer Verwaltungsprozesse verzichten wir auf eine dauerhafte Büropräsenz. Wir arbeiten größtenteils aus dem Home-Office heraus und nehmen Termine vor Ort wahr. Persönliche Treffen führen wir direkt bei den Eigentümergemeinschaften oder in einer geeigneten Örtlichkeit in der Nähe durch. Unser Kerngeschäftsgebiet umfasst die Städte Düsseldorf, Ratingen, Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath, Erkrath, Haan, Hilden, Mettmann, Langenfeld und Monheim am Rhein.
Unsere telefonischen und schriftlichen Erreichbarkeiten finden Sie hier.
Wann und wie kann ich ImmoVerwaltung Maikel Weißgerber im Notfall erreichen?
Im Notfall (z. B. Brand/Feuer, Gasgeruch, Überschwemmung, massiver Rohrbruch etc.) rufen Sie bitte immer die Feuerwehr unter der 112!
Für Handwerker-Notfälle haben wir objektbezogene Übersichtslisten mit entsprechenden Notfallnummern. Diese können Sie direkt kontaktieren, sofern wir mal nicht direkt ans Telefon gehen. Bitte informieren Sie uns trotzdem über jeden Notfall in und an Ihrem Objekt.
© 2025 ImmoVerwaltung Maikel Weißgerber. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.